Gemeinschaftliches Testament – Testierunfähigkeit

Von |2024-09-17T09:25:45+02:00Dienstag, 17. September 2024|Erbrecht, Gerichtsentscheidungen|

Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments genügt es, wenn einer der Ehepartner das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Diese bloße Beitrittserklärung bzw. Mitunterzeichnung kann aber nicht als eigenes Testament angesehen werden. Ferner gilt noch bei gemeinschaftlichen Testamenten: sofern jeder der Beteiligten seine Verfügungen selbst geschrieben und unterschrieben hat [...]